Markus Bernhard KG
Geretsriederstraße 26 · 84478 Waldkraiburg
Tel: 08638/2077 · Fax: 08638/84420
E-Mail: post@m-bernhard.de
 
 

 

 

 

 

 

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Systemmarketing GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2003)

1. Geltung unserer AGB
1.1 Im Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, auch für
künftige Aufträge, ausschließlich die nachstehenden AGB, soweit eine von uns verwendete Auftragsbestätigung
keinen davon abweichenden Inhalt hat und soweit wir nicht schriftlich, fernschriftlich oder mit Telefax einer
Abänderung unserer Auftragsbestätigung oder AGB durch den Kunden zugestimmt haben. Sie gelten durch
Auftragserteilung, spätestens durch Lieferannahme, als anerkannt
1.2 Abweichende Bedingungen in Bestellformularen oder Bestellschreiben von Kunden widersprechen wir bereits
hiermit. Sie werden auch dann für uns nicht bindend, wenn wir ihnen nicht oder nicht in jedem Einzelfall
ausdrücklich widersprechen oder wenn wir nach Empfang von abweichenden Einkaufsbedingungen die Lieferung
ausführen.
1.3 Sämtliche Verträge mit unseren Kunden werden erst durch unsere schriftliche, fernschriftliche oder Telefax-
Auftragsbestätigung, die auch zugleich mit der Rechnungsstellung erfolgen kann, wirksam. Bis dahin sind unsere
Angebote unverbindlich und freibleibend, soweit wir sie nicht für einen bestimmten Zeitraum als bindend
bezeichnet haben.
1.4 Bei der Bestellung von Ersatzteilen bedarf es keiner Auftragsbestätigung. Hier ist der Kunde an sein Kaufangebot 3
Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Es gilt als angenommen, wenn es von uns nicht innerhalb dieser Frist
abgelehnt wird.
1.5 Alle Vereinbarungen die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden,
sind in diesen Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Lieferbedingungen, Lieferumfang
2.1 Die Preise ergeben sich aus unseren Auftragsbestätigungen. Liegt eine Auftragsbestätigung nicht vor, ergeben sich
die Preise aus unseren dem Geschäft zugrunde liegenden Angeboten. Die Preise verstehen sich in Euro, verladen ab
Versendungsort, zuzüglich handelsüblicher Verpackung, die nicht zurückgenommen wird, und zuzüglich
Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe und stets nur für den Einzelfall.
Wir bearbeiten auch Kleinstbestellungen. Bitte bedenken Sie aber, dass wir bei Bestellungen unter einen
Warenwert von 25,- EUR eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR in Rechnung stellen müssen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
2.2 Den vereinbarten Preisen liegen die derzeit für uns gültigen Einkaufspreise, Lohn- und Gehaltstarife, Zölle und
Frachten zugrunde. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechen zu ändern, wenn nach Abschluss des
Vertrags Kostenerhöhungen, insbesondere für den Fall der Erhöhung der vorgenannten Kostenfaktoren, eintreten.
Diese werden wir unserem Kunden auf Verlangen nachweisen.
2.3 Ist ein Listenpreis vereinbart und verzögert sich die Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so endet
unsere Bindung 1 Monat nach den vereinbarten spätesten Liefertermin. Für diesen Fall gilt das vorstehend Gesagte
entsprechend.
2.4 Die Kosten der Versendung trägt der Kunde. Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrückliches
Verlangen des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.
2.5 Teillieferungen sind zulässig.
2.6 Eine entsprechende Lieferfrist beginnt mit den Tage der völligen Auftragsklarheit, und falls technische Unterlagen,
Material, Hilfsstoffe oder Werkzeuge vom Kunden beizustellen oder Anzahlungen zu leisten sind, mit deren
Eingang bei uns.
Wird eine vereinbarte Lieferfrist oder wird ein Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten
(haben wir die Versandbereitschaft mitgeteilt oder hat die Ware den Versendungsort verlassen, gilt die Frist als
eingehalten), so kann der Kunde nach vorgehender Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag
zurücktreten.
Wird eine Lieferfrist nicht vereinbart, kann der Kunde frühestens 6 Wochen nach Eingang seiner Bestellung, im
Fall einer Auftragsbestätigung 1 Monat nach Absendung der Auftragsbestätigung, eine Nachfrist von 2 Wochen
setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

3. Gefahrübergang und Leistungsstörung
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist die Lieferung ab Werk vereinbart.
3.2 Wir haben unsere Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, Bahn, dem Frachtführer
oder Spediteur übergeben oder auf unsere oder Fahrzeuge unserer Kunden verladen worden ist. Dies gilt auch bei
Teillieferungen.
3.3 Wird die Herstellung oder die Lieferung der bestellten Ware vorübergehend übermäßig erschwert oder
vorübergehend unmöglich, so etwa in Fällen höherer Gewalt oder von uns oder unserer Lieferanten nicht zu
vertretenden behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen und Streiks, so sind wir für die Dauer der Behinderung
und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung befreit.

4. Nichterfüllung durch den Kunden
4.1 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den
uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf
den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät
4.2 Unter den vorgenannten Voraussetzungen oder wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen
oder der Leistung einer vereinbarten Sicherheit länger als 2 Wochen in Verzug gerät, sind wir nach vorangehender
Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung in nachgewiesener Höhe, zumindest aber in Höhe von 25 % des
Vertragspreises zuzüglich Umsatzsteuer geltend zu machen. Es wird jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet,
der Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, auch
Kosten einer erforderlichen Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte vor. Eine
Zwangsvollsteckung in die gelieferte Ware ist uns unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
sicherungshalber herauszuverlangen. Dieses Verlangen sowie die Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware
durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, desgleichen nicht das Verlangen, die Vorbehaltsware gesondert
zu lagern und zu kennzeichnen.
5.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs
berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt an uns alle seine zukünftigen Ansprüche gegenüber seinem Kunden
aus der Weiterveräußerung ab. Von dritten eingehende Zahlungen nimmt der Kunde treuhändlerisch für uns
entgegen und leitet sie uns unverzüglich im Rahmen seiner uns gegenüber noch offenen Verbindlichkeiten weiter.
5.4 Auf unser Verlangen ist der Kunde im Fall von Zahlungsverzug oder Nichterfüllung verpflichtet uns die Namen
seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung unserer Ware Ansprüche erworben hat, sowie die von
diesen geschuldeten Beträge mitzuteilen.
5.5 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind
wir auf Verlangen des Kunden hinsichtlich des 20 % übersteigenden Betrags zur Freigabe von Sicherheiten nach
unserer Wahl verpflichtet.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungen sind entsprechend den im Einzellfall getroffenen Vereinbarungen zu leisten.
6.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Tagen ab
Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
6.3 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wird ausgeschlossen.
6.4 Eine Aufrechnung gegen unsere Lieferforderungen ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig.
6.5 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, sind wir zur Lieferung bestellter Ware bis zur vollständigen Zahlung
rückständiger Beträge nicht verpflichtet. In derartigen Fällen sowie bei einer Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden (z.B. bei Scheck- oder Wechselprotest), bei Übergang des Geschäfts auf
Dritte, Auflösung des Geschäfts oder Tod des Kunden sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte Lieferungen
Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Kunde diese Art der Geschäftsabwicklung ab, werden alle noch offenen
Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
6.6 Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen
und nur zahlungshalber an. Solange wir noch der Aussteller- oder Indossantenhaftung aus einem im
Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung gegebenen Wechsel unterliegen, gelten unsere Ansprüche als nicht
erfüllt.

7. Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung unter genauer Beschreibung
geltend gemacht werden.
7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eineVerjährungsfrist und gilt
auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden.
7.4 Liegt die Inbetriebnahme vor der Auslieferung an den Endkunden, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit der
Inbetriebnahme.
7.5 Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung unser
Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
7.6 Die Gewährleistung erlischt, wenn die in der Bedienungsanleitung oder anderweitig gegebenen Vorschriften über
die Behandlung oder Bedingung nicht befolgt wurden oder wenn Änderungen am Liefergegenstand vom Käufer
oder von dritter Seite ohne unserer Zustimmung vorgenommen wurden.
7.7 Gewähr wird nur für neue Geräte geleistet.
7.8 Gewähr wird nur zu Gunsten des Vertragspartners geleistet. Sie gilt nicht gegenüber Dritten, die später die
gelieferte Ware erwerben.
7.9 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss weiterer
Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl und entweder durch uns oder in unserer Verantwortung durch einen
Dritten, durch Nachbesserung, Austausch eines Teils oder Ersatzlieferung. Entscheiden wir uns für eine
Nachbesserung, können wir die Einsendung des mangelhaften Teils oder des Geräts an die für den Kunden
zuständige Vertretung verlangen. Entscheiden wir uns für den Austausch eines Teils oder für eine Ersatzlieferung,
gehen das ausgetauschte Teil oder die gelieferte Ware in unser Eigentum über. Erhebt der Kunde auch gegenüber
der erfolgten Nachbesserung, dem Teileumtausch oder der Ersatzlieferung eine berechtigte Mängelrüge und ist ihm
nicht zuzumuten, einen Weiteren Nachbesserungsversuch, den Umtausch eines Teils oder eine Ersatzlieferung zu
dulden, steht ihm das Recht zu, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.
7.10 Von den durch die Ausbesserung bzw. Nachlieferung entstandenen unmittelbaren Kosten tragen wir bei
berechtigten Mängelrügen die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versands sowie die angemessenen
Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzellfalls billigerweise verlangt werden kann, die
Kosten der etwa erforderlichen Gestellung eigener Mitarbeiter. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.

8. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
8.1 Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber uns, unseren gesetzl. Vertretern, Arbeitnehmern und
Erfüllungsgehilfen sind, wenn sie nur auf leichter Fahrlässigkeit und nicht auf der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit- gleich aus welchem Rechtsgrund – bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus sind
hiervon Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels nicht erfasst, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die in Satz 1 aufgeführten
Einschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Alle uns gegenüber erhobenen Schadenersatzansprüche, gleich aus welchen Rechtsgrund und ungeachtet der
Schuldfrage, verjähren mit Ablauf von 6 Monaten ab Auslieferung der Ware, im Falle der Übersendung ab dem 4
Tag nach Absendung durch uns. Dies gilt nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und im Fall einer Haftung wegen Vorsatzes.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des
Unternehmens.
9.2 Gerichtsstand ist, auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren, das jeweils für den Sitz des Unternehmens
örtlich und sachlich zuständige Gericht, unbeschadet unseres Rechts, das für den Sitz des Kunden allgemein
zuständige Gericht anzurufen.
9.3 Hat der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist der Gerichtsstand
Mühldorf am Inn.
9.4 Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt sowohl für den Abschluss wie für die Ausführung des Vertrags.
9.5 Gehört der Kunde nicht zu dem in § 310 BGB genannten Kreis von Personen (Unternehmer, juristische Personen
des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen) gelten die vorstehenden AGB für ihn mit
Ausnahme der Ziff. 3.3, 6.3, 7.1, 7.2, 7.6, 8.2;
Ziff. 7.3 gilt mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist 2 Jahre beträgt. Allerdings sind Mängelrügen dann
ausgeschlossen, wenn der Mangel
a) bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 14 Tagen,
b) bei nicht offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb eines Jahres
jeweils gerechnet ab Lieferung, bei uns angezeigt wird;
Ziff. 7.7 gilt mit der Maßgabe, dass auch für gebrauchte Geräte Gewähr geleistet wird. Die Gewährleistungsfrist
beträgt hierbei lediglich 1 Jahr und beginnt mit den Gefahrenübergang;
Ziff. 7.9 gilt mit der Maßgabe, dass das Wahlrecht hinsichtlich der Art der Gewährleistung grundsätzlich nur dem
Käufer zusteht. Lediglich dann, wenn dieser sich für eine Nacherfüllung entscheidet und die vom Käufer gewählte
Art der Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.
Bei Beurteilung der Verhältnismäßigkeit sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die
Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden kann.
Die Bestimmungen der Ziff. 9.1 und 9.2 gelten nur, wenn der Kunde Vollkaufmann ist.

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